Die Bundesregierung hat entschieden, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2009 erneut zu senken. Vorgesehen ist eine gesetzliche Festlegung des Satzes auf 3,0 Prozent, im Zuge einer gesonderten Regelung soll der Beitragssatz bis Mitte 2010 sogar auf 2,8 Prozent sinken. Innerhalb von drei Jahren würde damit der Beitrag zur Bundesagentur für Arbeit (BA) zum dritten Mal verringert, gemessen am Jahr 2006 um insgesamt 3,7 Prozentpunkte (2007: von 6,5 auf 4,2; 2008: von 4,2 auf 3,3; 2009: von 3,3 auf 2,8). Das entspricht einer Entlastung der Beitragszahler von 30 Milliarden Euro jährlich (Vergleich 2009 zu 2006).

Dem Vorstand der BA ist der Hinweis wichtig, dass die Entscheidung zur Beitragshöhe das gute Recht der Bundesregierung ist. Aufgabe der BA ist es nun, im Rahmen dieser neuen, sehr engen Vorgabe ihre Leistungen auf dem Arbeitsmarkt aufrecht zu erhalten und guten Service zu bieten.

Die BA kann den Beitragssatz von 2,8 Prozent für die zunächst vorgesehen eineinhalb Jahre aus ihren Rücklagen finanzieren. Es ist ein gutes Zeichen, dass Mitte 2010 neu bewertet werden soll, ob der Beitragssatz auf dieser Höhe gehalten werden kann oder erhöht werden muss.

Aus der heutigen Sicht wären bei einem längerfristigen Beitragssatz von 2,8 Prozent im Jahr 2012 praktisch alle Reserven der BA – einschließlich der so genannten Liquiditätsreserve – aufgebraucht. Diese Einschätzung beruht auf den derzeitigen Eckwerten der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung, die noch nicht an die aktuelle Entwicklung der Wirtschaft angepasst sind.

Der Vorstand sieht es als Vertrauensbeweis der Regierung an, dass der BA zugetraut wird, bei einem nochmals abgesenkten Beitrag unter schwierigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gute Arbeit zu leisten. Es ist auch ein Zeichen dafür, dass die Reform der BA erfolgreich war und ist und ein Beispiel für andere Zweige der Sozialversicherungen sein kann.

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