Nov
20
Bundeskabinett – Existenzminimumbericht
Filed Under Finanzen
Der Finanzökonomen der Universität Duisburg-Essen, Prof. Reinhold Schnabel, hat den heute von Finanzminister Steinbrück im Bundeskabinett vorgelegten Existenzminimumbericht kritisiert. Laut dem Steinbrück-Papier steigt der sozialrechtliche Grundbedarf für Hartz IV-Empfänger um gut 500 Euro an, das steuerliche Existenzminimum für die Steuerzahler soll jedoch eingefroren werden. Folge ist: die Hartz IV-Regelsätze werden erhöht, der steuerfreie Grundfreibetrag der Steuerzahler aber bleibt auf dem niedrigen Stand von Januar 2005.
“Steinbrück ist ungerecht gegenüber den Steuerzahlern. Auch für sie müsste das verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Existenzminimum um 500 Euro angehoben werden”, fordert Schnabel in einer Expertise für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). “Die Relationen zwischen Empfängern und Zahlern müssen zu Gunsten der Steuerzahler gewahrt bleiben.”
Hintergrund: Der sozialrechtliche Grundbedarf für Hartz IV-Empfänger soll laut Existenzminimumbericht von 7.140 Euro auf 7.656 Euro im Jahr 2009 steigen. Dagegen soll das steuerliche Existenzminimum, der Grundfreibetrag, bei den seit 2005 geltenden 7.664 Euro eingefroren werden.
Würde der Grundfreibetrag ebenfalls um 500 Euro angehoben, sinken die Einnahmen des Staats aus der Einkommensteuer um 6 Milliarden Euro. “Das wäre nur gerecht”, sagt Schnabel. Denn seit 2005 hat der Fiskus 32 Milliarden Euro zusätzlich durch gestiegene Löhne und Gehälter erzielt. Von diesen überproportionalen Mehreinnahmen aus der kalten Progression aber will Finanzminister Steinbrück dem Steuerzahler nichts zurückgeben.
“Wer arbeitet, ist der Dumme”, kommentiert Max A. Höfer, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft die geplante Ungleichbehandlung von Steuerzahlern gegenüber den Hilfeempfängern.
Das einseitige Anheben der Hartz IV-Regelsätze hat noch eine andere Folge: Der Abstand zwischen Hartz IV und den unteren Lohngruppen wird kleiner. Der Anreiz, eine Arbeit aufzunehmen, wird künftig also noch geringer. Um den bisher geltenden Lohnabstand aufrecht zu erhalten, müsste eben auch das steuerliche Existenzminimum angehoben werden. “Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Zahl der Transferbezieher weiter ansteigt”, warnt Schnabel.
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