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Brüderle begrüßt schrittweise Rückführung krisenbedingter Sonderregeln für Unternehmen durch die EU-Kommission
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Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, die krisenbedingten beihilferechtlichen Sonderregeln zur Unterstützung von Unternehmen schrittweise zurückzunehmen. Die Beschlüsse der Kommission beziehen sich auf den EU-weit geltenden Wettbewerbsrahmen für staatlich unterstützte Finanzierungen. Bundeswirtschaftsminister Brüderle hat vor dem Hintergrund der deutlich verbesserten wirtschaftlichen Situation Deutschlands bereits seit längerem ein Auslaufen des Wirtschaftsfonds Deutschland zum Jahresende beschlossen.
Bundesminister Brüderle: “Ich bin zuversichtlich, dass sich der gegenwärtige Wirtschaftsaufschwung in der Europäischen Union fortsetzen und weiter an Fahrt gewinnen wird. In Deutschland haben wir bereits die Weichen für ein Auslaufen der Hilfsprogramme gestellt. Mit der heutigen Entscheidung zeigt die EU-Kommission, dass auch sie Kurs hält und die erfolgversprechende Strategie des graduellen Ausstiegs aus den Konjunkturmaßnahmen weiter umsetzt. Das begrüße ich sehr. Es ist wichtig, dass sich der Staat konsequent wieder zurückzieht. Nur so schaffen wir den Raum für Innovationen und nachhaltiges Wachstum und vermeiden Wettbewerbsverzerrungen.”
Hintergrund der heutigen Entscheidung ist die seit dem Höhepunkt der Krise in den Jahren 2008/2009 deutlich verbesserte wirtschaftliche Entwicklung in vielen EU-Staaten. Mitgliedstaaten und Kommission haben gemeinsam die Strategie eines graduellen Ausstiegs aus den Konjunkturmaßnahmen beschlossen.
Durch die Beschlüsse der Kommission wird das beihilferechtliche Sonderregime für Unternehmensfinanzierungen in der Krise (“Temporary Framework”) um ein Jahr verlängert. Dabei werden die bisherigen Möglichkeiten jedoch deutlich eingeschränkt. Wie vor der Wirtschaftskrise werden Unternehmen, die sich in akuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, ab 2011 wieder umstrukturieren und ihre langfristige Rückkehr zur Rentabilität nachweisen müssen. Nur dann können sie staatlich gestützt werden. Für Großunternehmen wird es dann auch keine krisenbedingten Hilfen bei der Betriebsmittelfinanzierung mehr geben. Soweit staatliche Hilfen – etwa durch Investitionskredite oder -bürgschaften – zulässig bleiben, müssen die Zinsen bzw. Prämien angehoben werden. Insbesondere für Großunternehmen steigt so der Anreiz, die Finanzierung soweit wie möglich aus eigener Kraft darzustellen, statt auf den Staat zurückzugreifen.
Des Weiteren wurde eine Verlängerung der Möglichkeiten für Exportkreditversicherungen im Fall solcher Länder beschlossen, in denen bislang keine privatwirtschaftliche Absicherung möglich ist. Bestimmte Erleichterungen für Risikokapitalmaßnahmen zu Gunsten von innovativen Mittelständlern bleiben erhalten, weil sie sich unabhängig von der Krise als sinnvoll erwiesen haben. Die derzeit noch bestehende beihilferechtliche Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen mit Beträgen bis maximal 500.000 Euro wird dagegen zum Ende des Jahres wieder auf den unabhängig von der Wirtschaftskrise geltenden Betrag von 200.000 Euro reduziert.
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