Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von “Meister-BAföG” stieg im vergangenen Jahr um 5,6%. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten in Deutschland im Jahr 2010 etwa 166 000 Personen “Meister-BAföG”-Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Damit stiegen im dritten Jahr in Folge die Gefördertenzahlen und damit verbunden das finanzielle Volumen der Förderungen.

31% der Geförderten waren Frauen. Ihre Zahl nahm gegenüber 2009 um 6,0% auf rund 52 000 zu. Bei den Männern stieg die Gefördertenzahl im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 5,5% auf knapp 115 000. An Förderleistungen wurden insgesamt rund 519 Millionen Euro bewilligt, 13,8% mehr als 2009.

Mit dem “Meister-BAföG” werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt. Von den Förderleistungen des Jahres 2010 entfielen rund 354 Millionen Euro auf Darlehen und 165 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Geförderten erhielten Zuschüsse zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (78 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (80 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (6 Millionen Euro) und zur Kinderbetreuung (0,6 Millionen Euro). Die Darlehen wurden für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (178 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (167 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (6 Millionen Euro), für die Kosten während der Prüfungsvorbereitungsphase (gut 1 Million Euro) und für die Anfertigung des “Meisterstücks” (knapp 1 Million Euro) bewilligt. Inwieweit Darlehen in Anspruch genommen werden, können die Förderungsberechtigten frei entscheiden. Insgesamt überwies die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Jahr 2010 rund 260 Millionen Euro an die Geförderten.

Knapp 65 000 (39%) der Geförderten nahmen an einer Vollzeitfortbildung teil, 101 000 (61%) an einer Teilzeitfortbildung. Gegenüber 2009 stieg die Zahl der Vollzeitgeförderten um knapp 11% und die der Teilzeitgeförderten um 3%. Mehr als jede zweite Fortbildung (51%) wurde nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt. Hierunter fallen zum Beispiel Fachwirte, Techniker und Industriemeister. Rund 29% entschieden sich für eine Fortbildung nach der Handwerksordnung, zum Beispiel als Kraftfahrzeugtechnikermeister. Rund 15% absolvierten eine Fortbildung nach landesrechtlichen Regelungen, zum Beispiel als Fachkrankenpfleger. Weitere Fortbildungsziele (circa 5% der Teilnehmer und Teilnehmerinnen) fielen unter Regelungen zu “Vergleichbarem Bundesrecht”, “Ergänzungsschulen” und “Gesundheits- und Pflegeberufen”.

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