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Die Bundesregierung plant, die Banken zu zwingen, die Kirchensteuerpflicht jedes Kunden zu überprüfen und die Steuer bei Finanzerträgen direkt abzuführen. Bislang übernehmen Banken die Abführung der Kirchensteuer nur, wenn der Kunde ihnen seine Abgabepflicht gemeldet hat. Möchte ein Kunde seine Kirchensteuerpflicht der Bank nicht mitteilen, muss er die Steuer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung abführen. Mit der angestrebten Neuregelung soll dieses Wahlrecht nicht mehr bestehen.
Das von der Bundesregierung geplante Gesetz würde die informationelle Selbstbestimmung der Bürger erheblich beeinträchtigen. Denn die Banken wären gezwungen, die Kirchensteuerpflicht ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen. Stephan Götzl, Präsident der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken, wehrt sich dagegen, dass Banken künftig zu Erfüllungsgehilfen für staatliche Aufgaben werden: “Es ist nicht akzeptabel, dass Banken in Zukunft mit der Kirchensteuerpflicht Daten erheben müssen, die der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, seinem Kreditinstitut nicht mitteilen möchte.” Ganz abgesehen davon, so der Verbandspräsident, dass den Kreditinstituten durch die obligatorische jährliche Überprüfung der Kirchensteuerpflicht jedes Kunden hohe Kosten entstünden.
Es ist vorgesehen, dass der Deutsche Bundestag die Neuregelung Ende Oktober beschließt, damit die gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel in Kraft treten können.
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